Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern und die entsprechenden Hygienevorschriften
müssen sowohl beim Einlass, als auch im Kirchenraum und beim Verlassen der Kirche eingehalten
werden.
Bei der Platzwahl dürfen keine Plätze blockiert werden, da ein Übersteigen nicht möglich ist.
Nur Personen, die einen eigenen Mundschutz (FFP2-Maske) mitbringen, dürfen zugelassen werden. Die FFP2-Maske muss auch während dem Gottesdienst getragen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 200 im Landkreis Passau ist. Die
Mundschutzplicht entfällt für Kinder bis zum Sechsten Geburtstag. In der Sitzbank kann der Mundschutz abgenommen werden.
Pfarrei
Wegscheid
Februar